Gebärdensprach­dolmetschen

Kommunikation, die verbindet

Ehrenkodex der GebärdensprachdolmetscherInnen des Berufsverbandes der GebärdensprachdolmetscherInnen Deutschschweiz

1. Verschwiegenheit

Die DolmetscherIn darf über ihre Aufträge keinerlei Informationen weitergeben. Die Dolmetscherinnen dürfen beim Austausch aktueller Erfahrungen keine der folgenden Informationen weitergeben:
  • Name, Alter, Geschlecht usw. des Kunden
  • Wochentag, Tages- und Jahreszeit der Situation
  • Ort
  • andere beteiligte Personen
  • Besonderheiten der Situation
Strenge Verschwiegenheit ist notwendig, da ein Minimum an Informationen ausreicht, um die Beteiligten zu identifizieren.

2. Unparteilichkeit

Eine Dolmetscherin ist in einer Dolmetschsituation anwesend, weil zwei oder mehrere Personen miteinander kommunizieren möchten und dafür eine Dolmetscherin bestellt haben. Die Aufgabe der Dolmetscherin besteht darin, diese Kommunikation zu ermöglichen. Die Dolmetscherin berät oder unterstützt keine der anwesenden Parteien, auch dann nicht, wenn sie dazu aufgefordert wird. Sie enthält sich jeder persönlichen, gefühlsmässigen und gedanklichen Äusserung. Aufträge, bei denen die Dolmetscherin die Neutralität nicht gewährleisten kann, dürfen nicht angenommen werden.

3. Übersetzungsgenauigkeit

Die Dolmetscherin gibt alles, inhaltlich getreu und im Sinne der Sprecherin wieder. Sie muss jene Sprache/ Kommunikationsform benutzen, die die Kommunikationspartner am besten verstehen. Die Dolmetscherin ist nicht verantwortlich dafür, was und wie etwas gesagt wird. Sie hat sich nur auf die korrekte und genaue Wiedergabe des Gesagten zu konzentrieren.

4. Pünktlichkeit

Die Dolmetscherin erscheint pünktlich am Arbeitsort und zeitlich so, dass sie sich mit den personellen und örtlichen Gegebenheiten vor Dolmetschbeginn vertraut machen kann.

5. Bescheidenheit und Unauffälligkeit

Die Dolmetscherin passt sich den äusseren Gegebenheiten in Bezug auf Kleidung und
Auftreten an. Die Dolmetscherin soll bescheiden und unauffällig auftreten. Im Vordergrund sollen die Parteien stehen, für die gedolmetscht wird.

6. Vorbereitung und Weiterbildung

Jeder Einsatz erfordert eine dem Auftrag gemässe Vorbereitung. Die Dolmetscherin erweitert ihr Wissen und ihre Übersetzungstechniken laufend durch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen, durch Erfahrungsaustausch mit Fachkolleginnen und Lesen von Fachliteratur.
Den Ehrenkodex können Sie sich hier als PDF herunterladen: